Willkommen beim Sozialgericht Reutlingen
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz in den Verfahren, für die die Sozialgerichtsbarkeit zuständig ist. In Baden-Württemberg gibt es acht Sozialgerichte in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm. Für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen dieser Gerichte ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart zuständig.
Auf den Internetseiten der genannten Gerichte erhalten Sie Informationen über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen.
Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz können bei der Rechtsantragstelle dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs von 09:00 bis 11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminsabsprache unter 07121/940-3316 oder 07121/940-3304 erhoben werden.
Anschrift: Schulstr. 11, 72764 Reutlingen
Telefonzentrale: 07121/940-0
Telefax: +49 800 66449281611
E-Mail: poststelle@sgreutlingen.justiz.bwl.de
De-Mail: SG-Reutlingen@egvp.de-mail.de
Aktuelles
Wichtiger Hinweis
Seit 01.01.2018 können Klagen, Anträge und Dokumente auch in elektronischer Form eingereicht werden, aber nicht wirksam per
einfacher E-Mail.
Wie Sie rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.