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Der 11. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat am 19. Mai 2009 entschieden, dass die Satzungsänderung einer Krankenkasse vom Bundesversicherungsamt zu Recht nicht genehmigt worden ist.

Datum: 19.05.2009

Kurzbeschreibung: Krankenkasse darf Boni nicht ohne Nachweis zahlen

Der 11. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat am 19. Mai 2009 entschieden, dass die Satzungsänderung einer Krankenkasse vom Bundesversicherungsamt zu Recht nicht genehmigt worden ist. Die Satzung hatte vorgesehen, ihren Versicherten auch dann einen jährlichen Bonus von 100,- € zu bezahlen, wenn allein der Versicherte angibt, die in der Satzung der Krankenkasse vorgesehenen Präventionsleistungen in Anspruch genommen zu haben, ohne einen Nachweis eines Arztes oder des Anbieters der Präventionsleistungen vorzulegen. Mit diesem Verzicht auf jeden kontrollierbaren Nachweis, ob Versicherte regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Leistungsangebote der Krankenkassen zur Prävention in Anspruch nehmen, hatte die Krankenkasse jedoch auch nach Auffassung des Gerichts ihren gesetzlichen Gestaltungsspielraum überschritten. Dem Missbrauch von Bonusleistungen werde dadurch Vorschub geleistet; darüber hinaus könne nicht sicher gestellt werden, dass die Versichertenbeiträge ordnungsgemäß verwendet werden (Az.: L 11 KR 3718/08 KL; nicht rechtskräftig).

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