Die Eingangszahlen (Klagen und Eilanträge) sind 2024 mit insgesamt 2.694 nun das zweite Jahr in Folge wieder gestiegen, nachdem es 2023 noch 2.546 und 2022 sogar nur 2.430 Verfahren waren. Hierbei waren die meisten Klagen und Eilanträge im Bereich des Rentenrechts (SGB VI) auszumachen, dicht gefolgt von Verfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts (SGB IX). Eine deutlich steigende Tendenz kann bei den Fällen der Kranken- und Pflegeversicherung ausgemacht werden. Waren es 2023 noch 407 Verfahren, gingen 2024 bereits 445 Verfahren am Sozialgericht Reutlingen ein, was eine Zunahme der Verfahren von mehr als 10% bedeutet. Insbesondere die Zunahme von Pflegeverfahren kann durchaus auch auf die sich verschiebende Altersstruktur in der Gesellschaft zurückgeführt werden und dürfte in den kommenden Jahren wohl weiter zunehmen.
Trotz personeller Engpässe am Sozialgericht Reutlingen konnten im Jahr 2024 insgesamt 2.644 Verfahren erledigt werden und damit etwa gleich viel wie 2023 (2.648). Hiervon mussten von den Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts insgesamt 667 Verfahren durch Urteil bzw. durch Gerichtsbescheid entschieden werden. Bei einem Gerichtsbescheid handelt sich auch um ein Urteil, allerdings ist dies eine rein schriftliche Entscheidung der Einzelrichterin / des Einzelrichters ohne eine mündliche Verhandlung und ohne Beteiligung von den bei Urteilen sonst zwingend zu beteiligenden beiden ehrenamtlichen Richtern. Voraussetzung für einen solchen Gerichtsbescheid ist, dass der Sachverhalt aufgeklärt ist und es sich weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht um einen besonders schwierigen Fall handelt. Bei den beiden letztgenannten Voraussetzungen kommt es jedoch nicht maßgeblich darauf an, ob die Beteiligten von einem besonders schwierigen Fall ausgehen, sondern die Einschätzung obliegt alleine der Richterin bzw. dem Richter.
Erfreulicherweise hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer am Sozialgericht Reutlingen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 (hier waren es 13 Monate) reduziert und beträgt nun 12,4 Monate, wobei insbesondere die Rechtsgebiete, in denen zum Teil umfangreiche medizinische Ermittlungen erforderlich sind (z.B. Unfallversicherung, Erwerbsminderungsrente usw.) mehr Zeit in Anspruch nehmen als solche Rechtsgebiete, bei denen es oft nur um reine Rechtsfragen geht (z.B. Arbeitslosengeld I, Ansprüche auf Erhalt von Bürgergeld).