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Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Reutlingen

Datum: 25.10.2019

Kurzbeschreibung: 
Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Reutlingen

Der Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother hat am 23.10.2019 vier Frauen und elf Männer zu neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ernannt. Die elf Kammern des Sozialgerichts Reutlingen entscheiden in der Besetzung von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Ernennung zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die z.B. von Gewerkschaften, Interessenvertretungen behinderter Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern und Landkreisen erstellt und beim Sozialgericht eingereicht werden. Das Mindestalter für dieses Amt liegt bei 25 Jahren. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine Juristen sein müssen, repräsentieren das bürgerliche Element in der Rechtsprechung. Das Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hat auch und besonders in der Sozialgerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert. Derzeit sind beim Sozialgericht Reutlingen über 170 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden informierte Martin Rother die neu Ernannten über die Grundzüge des Verwaltungs- und des sozialgerichtlichen Verfahrens. Amtsinspektorin Christel Lutz-Barth erläuterte die Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Bild Ernennung der EhrRi 2019

Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother mit den neu ernannten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.

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