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Barrierefreiheitserklärung

Das Sozialgericht Reutlingen ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik [Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV] nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Sozialgerichts Reutlingen ( https://sozialgericht-reutlingen.justiz-bw.de ).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Folgende technischen Voraussetzunen zur Erfüllung der BITV-2.0 Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:

Vordrucke und Checklisten, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
Anforderungen an die Syntaxanalyse
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:

Veröffentlichung von Informationen in „Gebärdensprache“.
Veröffentlichung von Informationen in "Leichter Sprache".
Auf der Seite „Rechtsantragsstelle“ können die Tabellen aus Verständlichkeitsgründen nicht barrierefrei dargestellt werden.
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Barrierefreie pdfs:
Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 24.01.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.01.2025 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können sie uns dies gerne mitteilen:

Sozialgericht Reutlingen
Schulstr. 11
72764 Reutlingen

Telefon: 07121/940-0

poststelle@sgreutlingen.justiz.bwl.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Sonstige Benutzungshinweise

Schriftgröße

Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.

Download von Dateien
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).

Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Navigationsmöglichkeiten

Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten.

Alternativ kann die Navigation mit der Tastatur erfolgen:
Die Hauptmenüelemente können mit der Tabulatortaste erreicht werden. Sie können entweder mit der Entertaste die Seite des Hauptmenüelements oder mit der Leertaste das Untermenü des Hauptmenüs öffnen. Die Auswahl des Untermenüs kann dann wieder mit der Tabulatortaste erfolgen. Das ausgewählte Untermenü wird mit der Entertaste geöffnet.

Suche

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